

Das deutsche System der Außenwirtschaftsförderung ist durch eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gekennzeichnet. Die Aufgaben sind auf staatliche Einrichtungen - die Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts (AA) sowie Germany Trade & Invest im Zuständigkeitsbereich des BMWi - und die (staatlich mitfinanzierten) Auslandshandelskammern (AHK) der deutschen Wirtschaft verteilt.
Das BMWi ist innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig. Es gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort. Das Ministerium arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft (Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, Lateinamerikainitiative, Nah- und Mittelost-Initiative, Initiative Südliches Afrika, Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft) zusammen.
Wichtige Informationen zur Außenwirtschaftsförderung des BMWi finden Sie auch in der Broschüre Weltweit aktiv (Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen).
Das System der Außenwirtschaftsförderung greift noch weiter: Auf staatlicher Seite sind insbesondere die 16 Bundesländer, zum Teil auch die Regionen und Kommunen engagiert, auf Seiten der Wirtschaft neben den Kammern verschiedene Spitzenverbände der Wirtschaft und ihre Fachverbände, die Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft und die Ländervereine. Neben dem BMWi und AA nehmen innerhalb der Bundesregierung Sonderrollen ein:
