Stand: 06.10.2008Gesetzgebung

Seit den 1980er-Jahren wurden in Deutschland eine Reihe gesetzlicher Rahmenvorgaben geschaffen, um die steigenden Abfallmengen einzudämmen. Bis heute hat das deutsche Abfallrecht eine hohe Regulierungsdichte erreicht. Das gesetzgeberische Handeln im Abfallbereich lässt sich in zwei Bereiche gliedern: einerseits Maßnahmen, die auf die Verwendung von Stoffen in der Produktionen zielen, andererseits verbindliche Prozessvorschriften, die einheitliche Normen bei der Messung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen schaffen.

Zu den wichtigsten Regulierungen aus dem Gebiet der Stoffverwendung gehört das Verbot von Phosphaten bei der Herstellung von Waschmitteln, das die Überdüngung von Gewässern deutlich verringert hat. Mit dem Verbot der Herstellung und Verwendung von PCB in Kondensatoren und dem vollständigen Verbot von PCP wurden zwei wesentliche Stoffquellen für die Entstehung von hochgiftigen Dioxinen ausgeschaltet. Auch die Regelungen für Bioabfälle gehören zum Bereich der Stoffverwendung. Dies stellen heute sicher, dass in der Landwirtschaft nur hochwertiger Kompost verarbeitet wird.

Zu den wichtigsten Meilensteinen bei den prozessualen Regelungsvorschriften, die der deutsche Gesetzgeber unabhängig von EU-weiten Regulierungen geschaffen hat, gehören:

  • Durch die Verpackungsverordnung wird die Verantwortung für die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen den Produzenten bzw. Vertreibern übertragen. Die Folge sind Materialeinsparungen. Außerdem werden mehr solcher Materialien eingesetzt, die sich kostengünstig verwertet lassen.
  • Die Altautoverordnung gibt den Verbrauchern das Recht, ihre gebrauchten Kraftfahrzeuge kostenlos abzugeben. Die Hersteller sind verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsquoten einzuhalten und bestimmte Stoffe bei der Produktion nicht zu verwenden.
  • Die Batterieverordnung verpflichtet die Verbraucher, Batterien beim Handel oder an den bei den Kommunen eingerichteten Sammelstellen abzugeben. Hersteller müssen die bereitgestellten Batterien verwerten und nicht verwertbare Batterien beseitigen.
  • Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft auf breiter Basis festgeschrieben. Die Vermeidung und Verwertung von Abfällen haben Vorrang vor der Entsorgung.
  • Die Abfallablagerungsverordnung schreibt seit 1. Juni 2005 vor, dass unbehandelte biologisch abbaubare oder organikreiche Siedlungsabfälle nicht mehr deponiert werden dürfen. Damit wird die Bildung von Deponiegas vermieden - ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz.

Weitere Informationen zur deutschen Gesetzgebung im Bereich Abfall- und Recyclingwirtschaft finden Sie unter:    www.bmu.de.

 
 

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Quelle: Euwid

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