

Seit den 1980er-Jahren wurden in Deutschland eine Reihe gesetzlicher Rahmenvorgaben geschaffen, um die steigenden Abfallmengen einzudämmen. Bis heute hat das deutsche Abfallrecht eine hohe Regulierungsdichte erreicht. Das gesetzgeberische Handeln im Abfallbereich lässt sich in zwei Bereiche gliedern: einerseits Maßnahmen, die auf die Verwendung von Stoffen in der Produktionen zielen, andererseits verbindliche Prozessvorschriften, die einheitliche Normen bei der Messung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen schaffen.
Zu den wichtigsten Regulierungen aus dem Gebiet der Stoffverwendung gehört das Verbot von Phosphaten bei der Herstellung von Waschmitteln, das die Überdüngung von Gewässern deutlich verringert hat. Mit dem Verbot der Herstellung und Verwendung von PCB in Kondensatoren und dem vollständigen Verbot von PCP wurden zwei wesentliche Stoffquellen für die Entstehung von hochgiftigen Dioxinen ausgeschaltet. Auch die Regelungen für Bioabfälle gehören zum Bereich der Stoffverwendung. Dies stellen heute sicher, dass in der Landwirtschaft nur hochwertiger Kompost verarbeitet wird.
Zu den wichtigsten Meilensteinen bei den prozessualen Regelungsvorschriften, die der deutsche Gesetzgeber unabhängig von EU-weiten Regulierungen geschaffen hat, gehören:
Weitere Informationen zur deutschen Gesetzgebung im Bereich Abfall- und Recyclingwirtschaft finden Sie unter: www.bmu.de.
